1. Allgemeine Bedingungen:
Die Geschäftsbedingungen der Santschi Maschinenservice Anstalt gelten, wenn die Parteien sie ausdrücklich oder stillschweigend anerkennen. Änderungen und Nebenabreden sind nur wirksam, soweit
Santschi Maschinenservice Anstalt diese schriftlich bestätigt.
2. Angebote:
Unsere Angebote sind zeitlich befristet, entweder gemäss den gesetzlichen Regeln oder gemäss den besonderen Angaben in den Angeboten. Übermittelte Unterlagen wie Prospekte, Datenblätter,
Diagramme, Zeichnungen und Angaben über Masse und Gewichte sind unverbindlich. Wir behalten uns vor, durch technischen Fortschritt bedingte Änderungen an den von uns angebotenen Erzeugnissen
vorzunehmen, ohne dass der Besteller hieraus Rechte herleiten könnte. Beigefügte Unterlagen wie Zeichnungen, Entwürfe, Schemata, Kostenvoranschläge usw. bleiben unser Eigentum und dürfen
Drittpersonen nicht zugänglich gemacht werden. Auf Verlangen sind diese Unterlagen an uns zurückzusenden.
3. Preise und Zahlungsbedingungen:
Die Preise verstehen sich, soweit nichts anderes vereinbar wurde, in Schweizer Franken ab unserem Lager, ohne Mehrwertsteuer, Frachtkosten, Versicherung, Verpackung, Installation, Inbetriebnahme,
Schulung und Anwenderunterstützung. Die Preise sind für Nachbestellungen nicht verbindlich. Santschi Maschinenservice Anstalt behält sich das Recht zur Änderung von gedruckten Preislisten und
Katalogen vor. Für Aufträge unter CHF 100.— wird eine Handlinggebühr von CHF 50.— berechnet. Sämtliche Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, innert dreissig Tagen ab
Rechnungslegung zur Zahlung fällig. Gerät der Besteller mit einer Verpflichtung in Verzug, werden sämtliche Zahlungsansprüche sofort fällig. Bei wiederholtem Zahlungsverzug behalten wir uns vor,
Lieferungen nur gegen Nachnahme oder Vorauszahlung auszuliefern oder in Ausnahmefällen einen Lieferstopp zu verhängen (Die Entscheidung darüber liegt ausschliesslich bei uns). Der Kunde darf
Gegenansprüche, auch wenn sie aus dem gleichen Vertrag oder dessen Anfechtung herrühren, nur bei schriftlicher Einwilligung durch Santschi Maschinenservice Anstalt oder bei Vorliegen eines
rechtskräftigen Gerichtsurteils verrechnen.
4. Lieferfristen:
Wir sind bestrebt, die von uns genannten Lieferfristen auch bei Auftreten von nicht vorauszusehenden Schwierigkeiten einzuhalten. Eine Verspätung in der Ablieferung gibt dem Besteller kein Recht
zum Rücktritt vom Vertrag. Wenn wir an der rechtzeitigen Erfüllung unserer Verpflichtungen durch den Eintritt unvorhergesehener Ereignisse gehindert werden, die uns oder unseren Lieferanten
betreffen und die wir auch mit der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden können (z. B. Krieg, Naturereignisse, Unfälle, Streiks), verlängert sich die Lieferfrist um die
Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit. Die Einhaltung der Lieferfristen setzt auch voraus, dass der Besteller alle erforderlichen Angaben betreffend Spezifikationen des
Auftrages seinerseits fristgerecht erfüllt.
5. Versand:
Bei Fehlen besonderer Vereinbarungen erfolgen Verpackung und Versand nach unserer Wahl. Die Gefahr geht mit Absendung auf den Besteller über.
6. Garantie (Gewährleistung):
Santschi Maschinenservice Anstalt garantiert, dass die Produkte in funktions-tüchtigem Zustand geliefert werden. Unsere Garantie erstreckt sich vom Tage der Ablieferung oder Beendigung der
Montage an auf alle innerhalb eines Jahres allenfalls auftretenden Mängel, die nachweisbar ihre Ursache in Materialfehlern oder fehlerhafter Fabrikation haben. Unsere Garantie beschränkt sich
jedoch, nach unserer Wahl, auf Ersatz oder Reparatur der mangelhaften Produkte/Bestandteile bzw. auf die Vergütung des Fakturawertes der nicht ersetzten Produkte/Bestandteile.
Schadenersatzansprüche für unmittelbare oder mittelbare Folgeschäden sind ausgeschlossen. Unsere Garantiepflicht erlischt, wenn ohne unsere schriftliche Zustimmung Eingriffe und Änderungen an von
uns gelieferten Gegenständen vorgenommen werden.
7. Reklamationen (Mängelrügen):
Bei erkennbaren Mängeln hat uns der Besteller oder Käufer binnen acht Tagen nach Eingang der Lieferung Anzeige zu machen. Zeigen sich verborgene Mängel erst später, so muss die Anzeige in der
gleichen Frist nach der Entdeckung erfolgen, spätestens aber vor Ablauf der Garantiefrist. Unterbleiben solche Anzeigen, gilt die Lieferung als genehmigt. Mängel sind durch schriftliche Anzeigen
an uns zu rügen. Sendungen mit allfälligen Transportschäden sind mit Vorbehalt anzunehmen und dem betreffenden Transporteur umgehend zwecks Tatbestandsaufnahme und Wahrung aller Rechte
anzuzeigen. Die Beanstandung von Teillieferungen berechtigt nicht zur Ablehnung der Restlieferung.
Santschi Maschinenservice Anstalt
Rüfestrasse 5 FL-9486 Schaanwald
Santschi Maschinenservice GmbH
Widdermoos 3 CH-9466 Sennwald
8. Montage und Installation:
Ist eine Anlage von uns zu montieren oder zu installieren, so hat der Besteller für die erforderlichen Vorarbeiten besorgt zu sein, damit die Montage- oder Installationsarbeiten unbehindert
begonnen werden können. Der Besteller wird auch rechtzeitig auf seine Kosten das benötigte Hilfspersonal für die Montage bzw. Installation zur Verfügung stellen.
9. Reparaturen:
Sämtliche Reparaturen werden bei uns oder in unseren Lieferwerken vorgenommen. Jedes Gerät ist mit der Firmenadresse und der Reklamationsfeststellung zu versehen. Verlangt der Käufer keinen
Kostenvoranschlag, so erfolgt die Reparatur voll zu seinen Lasten.
10. Auftragsannullation:
Bestätigte Aufträge können nur dann widerrufen werden, wenn unser Einverständnis vorliegt und der Kunde die Annullationskosten von 30 % des Kaufpreises übernimmt. Werden Teile von Aufträgen
annulliert, so wird dem Besteller zudem die sich aus der bezogenen Mindermenge ergebende Preisdifferenz belastet, mindestens CHF 50. –. Rückgaben gelieferter Geräte werden nach unserem Ermessen
ausschliesslich dann akzeptiert, wenn die Geräte neuwertig und noch in der Originalverpackung sind und wenn ausserdem die Rückgabe vorher mit uns schriftlich vereinbart worden ist. Wir behalten
uns vor, in diesen Fällen bei absolut neuwertigen Standardgeräten maximal 80 % des berechneten Kaufpreises gutzuschreiben. Wenig gebräuchliche Artikel, die auf Bestellung angefertigt bzw. in
einem unserer Lieferwerke bestellt worden sind, können, auch wenn sie im Katalog figurieren, nicht zurückgenommen werden. Die Entscheidung darüber, ob ein Gerät gängig ist oder nicht, liegt
ausschliesslich bei uns.
11. Weiterverkauf:
Soweit nicht Parteiabrede oder die Natur des Geschäftes entgegenstehen, darf der Kunde die Produkte unverändert oder verändert weiterveräussern. Der Kunde hat jedoch sicherzustellen, dass
sämtliche Pflichten aus Softwarelizenzen, aus Geheimhaltung sowie aus allfälligen Bewilligungsvorbehalten für die Wiederausfuhr auf die jeweiligen Anbieter übergehen.
12. Eigentumsvorbehalt:
Auf allen verkauften Produkten behalten wir uns bis zum Eingang des vollen Kaufpreises das Eigentumsrecht vor und sind berechtigt, eine entsprechende Eintragung im zuständigen
Eigentumsvorbehaltsregister zu veranlassen.
13. Rechtswahl und Gerichtsstand:
Dieses Rechtsverhältnis untersteht liechtensteinischem Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der Santschi Maschinenservice Anstalt. Santschi Maschinenservice Anstalt behält sich jedoch das Recht vor,
auch das Gericht am Sitz des Kunden anzurufen.
14. Schlussbestimmung:
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam werden, so werden die Bedingungen im Übrigen hierdurch nicht berührt.